Aus aktuellen Anlass: wir entfernen keine Wespennester, keine Naturbienenvölker, etc.
Dies Entfernung bzw. Tötung von Wespen und Bienen ist mir als Imker nach § 39 BNatSchG nicht gestattet. Hierfür werden empfindliche Geldstrafen bis 65.000 Euro verhängt. Aus diesem Grunde bitten wir höflich von solchen Anfragen bei uns abzusehen. Sie können sich dazu bei Schädlingsbekämfern oder Kammerjägern beraten lassen. Die Feuerwehr ist hierzu ebenfalls NICHT zu rufen und auch NICHT der richtige Ansprechpartner.